Den wesentlichen Leistungsumfang unserer Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft möchten wir Ihnen wie folgt nennen:
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Einrichtung und Überwachung eines Verwaltertreuhandkontos
Bei einer deutschen Bank oder Übernahme des bisherigen Kontos der Eigentümergemeinschaft. Abwicklung des gesamten, die laufende Bewirtschaftung der Gemeinschaftsanlage des Objektes betreffenden Zahlungsverkehrs über dieses Konto.
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Einrichtung von Termin-Festgeldkonten
Zwecks höher verzinslicher Anlage freier Kapitalbeträge oder Sparbücher.
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Erstellung einer Jahresabrechnung
Innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraumes nach Ablauf eines jeden Wirtschaftsjahres, wobei die betreffenden Abrechnungsunterlagen rechtzeitig vorher dem Verwaltungsbeirat zwecks Prüfung vorgelegt werden.
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Erstellung eines Wirtschaftsplanes
Unter Zugrundelegung der aktuellen Einnahmen/Ausgaben aus der Abrechnung des Vorjahres.
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Durchführung einer Eigentümer-Jahresversammlung
Innerhalb der angemessenen Frist (nach Vorlage der Gesamtabrechnung) und ggfs. eine außerordentliche Eigentümerversammlung, soweit diese zur Wahrnehmung der Interessen der Gemeinschaft notwendig ist.
Es ist selbstverständlich, dass über jede stattfindende Eigentümerversammlung ein Protokoll erstellt und eine Beschlusssammlung geführt wird.
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Einberufung und Abhaltung von Beiratssitzungen
Soweit erforderlich.
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Einstellung und Einsatz qualifizierter Fachkräfte zur Pflege und Unterhaltung der Gemeinschaftsanlage
Bzw. Übernahme der bereits eingestellten u. eingesetzten Fachkräfte, Einholung von Kostenangeboten, Auftragsvergabe in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat, Kontrolle und Überwachung der innerhalb der Gemeinschaftsanlagen tätigen Handwerker und Firmen sowie die sachlich und rechnerische Überprüfung der entsprechenden Rechnungen.
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Abschluss aller für die ordnungsgemäße Instandhaltung erforderlichen Wartungsverträge
Bzw. Übernahme der bereits geschlossenen Wartungsverträge sowie die Überwachung der Durchführung.
Vorlage eines jährlichen Investitionsplanes in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat.
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Einsatz eines qualifizierten Hausmeisters,
…der für die Gemeinschaftsanlage verantwortlich ist bzw. Übernahme des bereits angestellten Hausmeisters und laufende Überwachung seines im Anstellungsvertrag festgelegten Tätigkeitsbereich.
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Kostengünstige Beschaffung aller für die Gemeinschaftsanlagen notwendigen Betriebsmittel
sowie Überwachung der Pflege und Instandsetzung der im Eigentum der Gemeinschaft stehenden Gerätschaften.